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   BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57   

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https://dejure.org/1958,1522
BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57 (https://dejure.org/1958,1522)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1958 - II C 76.57 (https://dejure.org/1958,1522)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1958 - II C 76.57 (https://dejure.org/1958,1522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedergutmachung für die Nichtzulassung zur Laufbahn des gehobenen mittleren Dienstes aus politischen Gründen - Ausschluss von der Wiedergutmachung bei Vorliegen einer Mitgliedschaft der NSDAP

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 125.57

    Anspruch auf Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57
    In seinem Urteil vom 20. März 1958 - BVerwG II C 125.57 - hat der erkennende Senat zur zweiten Alternative des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD entschieden, daß als aktive Bekämpfung des Nationalsozialismus nur Handlungen von erheblichem Gewicht angesehen werden können, die auf einer gegnerischen Grundeinstellung gegen den Nationalsozialismus beruhen.
  • BVerwG, 08.06.1956 - II C 248.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57
    Diese erste Alternative des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD ist nämlich, wie dem Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1956 (BVerwGE 3, 327 [BVerwG 08.06.1956 - II C 248/53]) entnommen werden kann, nur erfüllt, wenn eine existenzbedrohende Maßnahme unmittelbar bevorstand.
  • BVerwG, 09.02.1954 - I B 31.53
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57
    Die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts greift nicht durch; denn der Kläger ist nicht dadurch beschwert, daß seine Klage vom angerufenen Gericht nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 -).
  • BVerwG, 01.07.1959 - VIII C 15.59

    Rechtsmittel

    Dazu bedarf es einer Handlung von erheblichem Gewicht, die auf einer gegnerischen Grundeinstellung gegenüber dem Nationalsozialismus beruht(Urteile vom 20. März 1958 - BVerwG II C 125.57 - [NJW/RzW 1958 S. 262] undvom 1. Juli 1957 - BVerwG II C 76.57 -).

    Es reicht nicht aus, wenn jemand einzelne Auswüchse des Nationalsozialismus abgelehnt hat(Urteil vom 1. Juli 1957 - BVerwG II C 76.57 -), wie der Kläger es nach seiner Behauptung hinsichtlich der rechtswidrigen Maßnahmen betreffend jüdisches Eigentum getan hat.

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 128.64

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Rechtsfolgen

    Deswegen den Großen Senat anzurufen, erübrigt sich schon deswegen, weil der Kläger nicht dadurch beschwert ist, daß sein gegen den Widerspruchsbescheid gerichtetes Klagebegehren als unbegründet, nicht schon als unzulässig abgewiesen wurde (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - und Urteile vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -).
  • BVerwG, 23.04.1970 - IV B 66.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist ein Gericht nicht verpflichtet, sich mit dem gesamten tatsächlichen (vgl. BVerwG II C 76.57, Urteil vom 1. Juli 1958 und BVerwG IV B 35.66, Beschluß vom 24. September 1966, Wertp.Mitt. 1966, 1192) und rechtlichen (BVerwG II C 51.59, Urteil vom 28. März 1961, Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4) Vorbringen einer Partei mit den Urteilsgründen auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61

    Adressat des Anspruchs auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung -

    Denn die zur Entscheidung stehende Klage ist nach Meinung des Senats unbegründet, und in einem solchen Fall kann auf Zurückweisung der Revision eines Klägers erkannt werden, weil ein Kläger durch Abweisung der Klage als unbegründet statt als unzulässig nicht beschwert wird (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - Urteile vom 1. Juli 1950 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -).
  • BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58

    Rechtsmittel

    Dadurch, daß die Widerklage als unbegründet und nicht etwa als unzulässig abgewiesen worden ist, ist die Beklagte nicht beschwert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - undUrteil vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 -).
  • BVerwG, 28.05.1959 - II B 19.58

    Rechtsmittel

    Auch die von der Beschwerde geltend gemachte Verfahrensrüge vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen; das Bundesverwaltungsgericht hat bereits geklärt, daß eine rechtsfehlerhafte oder unvollständige Urteilsbegründung nicht dem Fehlen der Urteilsgründe im Sinne des § 54 Abs. 2 Buchst. f BVerwGG gleichzustellen ist(Entscheidungen vom 11. Mai 1955 - BVerwG II C 19.54 - Leitsatz in NJW 1955 S. 1203, vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 undvom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 98.57 -).
  • BVerwG, 01.07.1959 - VIII C 11.59

    Rechtsmittel

    Wer Mitglied der NSDAP war, beurteilt sich in der Regel nach dem damals geltenden Recht, insbesondere nach der Satzung der NSDAP und den in Ergänzung dieser ergangenen "parteirechtlichen" Vorschriften (vgl. dazuUrteil vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 -).
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